Klinik Alpenblick
Fachklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
 
 
 
 

WUNSCH- UND WAHLRECHT

Sie haben das Recht, sich zu entscheiden!

Die Gesundheit wiederherstellen und ein aktives Leben führen: Die medizinische Rehabilitation hilft dabei, nach einer Erkrankung oder einem Unfall dieses wichtige Ziel zu erreichen. Wie erfolgreich Betroffene dabei sind, hängt auch von der Wahl der passenden Rehaklinik ab. Die rechtliche Basis dafür liefert das Wunsch- und Wahlrecht. Es erlaubt Ihnen die freie Wahl Ihrer Rehaklinik.
Wir erklären Ihnen, wie Sie von diesem Recht Gebrauch machen und wie Sie Ihren Antrag auf eine bestimmte Wunschklinik gut begründen.  
  
 
Mehr als gut versorgt. 
Sie haben die Wahl
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Wunsch- und Wahlrecht – was bedeutet das?

 
Eine Reha muss zunächst von Ihrem Arzt verordnet werden. Anschließend geht diese Verordnung zur Bewilligung an die Krankenkasse oder einen anderen Kostenträger. Bis zum Jahr 2015 galt „Die billigste Klinik ist auch die beste für den Patienten" als Bewilligungspraxis. Das ist nach einer Reform der Bestimmungen des deutschen Sozialgesetzbuchs (SGB § 40) nicht länger gültig.  
  
Die neue rechtliche Regelung (§8 SGB IX) legt fest, dass sich jeder Patient selbst seine Reha-Einrichtung aussuchen darf. Sie müssen sich also an keiner Klinik-Liste ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung orientieren. Die Klinik Ihrer Wahl muss lediglich die grundlegenden Voraussetzungen für Ihre Rehabilitation erfüllen.  
  
Ihr Kostenträger darf auch keinen Eigenanteil oder eine Zuzahlung von Ihnen verlangen, wenn Sie auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht pochen. Das widerspräche dem Sachleistungsprinzip des deutschen Sozialrechts.
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Reha in Ihrer Wunsch-Klinik beantragen

 
Drei Wege führen zu Ihrer Wunsch-Reha:
 
  • Sie haben noch keinen Reha-Antrag gestellt, haben aber eine Wunschklinik im Auge? 
    In diesem Fall reichen Sie einfach direkt mit dem Reha-Antrag das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht ein. 
  • Sie haben Ihren Reha-Antrag bereits verschickt, warten aber noch auf eine Antwort? 
    Liefern Sie das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht nach und verweisen Sie auf Ihren bereits gestellten Reha-Antrag. 
  • Ihr Reha-Antrag wurde bereits für eine andere Klinik bewilligt? 
    Beantragen Sie eine Änderung der zugewiesenen Rehaklinik und geben Sie den Namen Ihrer Wunschklinik an.
 
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Formulare für das Wunsch- und Wahlrecht

 
Für die Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts stellt Qualitätskliniken.de verschiedene Formulare kostenlos zur Verfügung.  
  
Diese finden Sie unter folgendem LINK 
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Die Voraussetzungen für die Bewilligung

 
Ihr Wunsch- und Wahlrecht gilt nur mit Einschränkungen. Damit Sie dieses ausüben können, muss Ihre Wunschklinik folgende Voraussetzungen erfüllen:  
  
  • Die Klinik muss sich nachweislich für die Reha Ihrer Erkrankung eignen. 
  • Klinik und Kostenträger müssen miteinander den bereits erwähnten Versorgungs- und Belegungsvertrag abgeschlossen haben. Geregelt ist das im § 21 SGB IX mit der Deutschen Rentenversicherung und im §111 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen. 
  • Ihre Wunschklinik muss nach den gesetzlich geltenden Qualitätsstandards zertifiziert sein. 
  • Die Angaben zu Kostenträgern, Zertifizierungen und fachlichen Schwerpunkten sind auf den einzelnen Klinikprofilen bei Qualitätskliniken.de einzusehen oder teilweise auf den Webseiten der Rehakliniken zu finden.
 
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Wunschklinik vom Kostenträger abgelehnt?

 
Um in der selbst ausgewählten Klinik die Reha verbringen zu können, reicht meist eine einfache Mitteilung der Wunsch-Rehaklinik an den Kostenträger aus. Die Formulare dafür stehen Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Wird die ausgewählte Rehaklinik dennoch durch den Kostenträger abgelehnt, empfehlen wir eine telefonische Rücksprache mit den Sachbearbeitern. Beziehen Sie sich dabei auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht. Häufig kann der Fall dann schnell und unkompliziert bearbeitet werden.  
  
Hat dies keinen Erfolg, legen Sie gegen den schriftlichen Ablehnungsbescheid Widerspruch ein. Ergänzen Sie diesen mit einem Gutachten oder einer Stellungnahme Ihres Arztes. Etwa jeder zweite eingelegte Widerspruch hat Erfolg. Die Widerspruchsfrist steht meist am Ende des Bewilligungsschreibens und beträgt in der Regel vier Wochen nach Zugang des Schreibens. Falls Sie für Ihre Argumentation mehr Zeit benötigen, legen Sie Widerspruch ohne Begründung ein. Diese dürfen Sie auch nach dem Verstreichen der Frist nachreichen.
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Tipps: So klappt es mit der gewünschten Klinik

 
Im Falle einer Ablehnung der Wunschklinik durch den Kostenträger gibt es einige wichtige Tipps, die wir Ihnen empfehlen:  
  
  • Begründen Sie den Wunsch nach einer bestimmten Klinik möglichst präzise und verständlich! Argumentieren Sie dabei in erster Linie mit der medizinischen Eignung bzw. den Vorteilen Ihrer Wunschklinik. Der Gesetzgeber verpflichtet den Kostenträger dazu, die medizinische Eignung über das „Wirtschaftlichkeitsgebot“ zu stellen. Was dem Patienten am meisten hilft, hat also Vorrang vor wirtschaftlichen Überlegungen. 
  • Nennen Sie das spezielle Therapieangebot Ihrer Wunschklinik, das ganz auf Ihr Krankheitsbild zugeschnitten ist! Ein interdisziplinäres Konzept zur Therapie Ihrer Erkrankung ist eine weitere Argumentationshilfe. 
  • Wirkt sich das Klima am Standort der Klinik Ihrer Wahl positiv auf Ihre Erkrankung aus? Dann weisen Sie ausdrücklich auf diesen Umstand hin. 
  • Stehen mehrere Wunschkliniken zur Auswahl? Nennen Sie diese in Ihrem Antrag und erhöhen Sie so Ihre Chance auf eine positive Antwort! 
  • Hilft es Ihnen, wenn die Therapie Ihre Angehörigen mit einbezieht? Sind Sie nur eingeschränkt transportfähig? Das spricht für eine Wunschklinik in der Nähe Ihres Wohnorts. 
  • Brauchen Sie für Ihre Regeneration Abstand von Ihrem gewohnten Wohnumfeld? Falls ja, spricht dieses Argument für eine weiter von Ihrem Wohnort entfernte Klinik. 
  • Auch eine positive Erwartungshaltung kann die Entscheidung beeinflussen. Erwarten Sie sich von der Therapie in Ihrer Wunschklinik den größten Erfolg bei Ihrer Rehabilitation? Dann führen Sie das in Ihrem Antrag an! 
  • Bei der Bearbeitung des Reha-Antrags fließt auch Ihre persönliche Lebenssituation ein. Vielleicht passt die Wunschklinik am besten zu Ihrer Familiensituation, weil Sie etwa pflegebedürftige Angehörige haben. 
  • Sie waren bereits in Ihrer Wunschklinik und haben von Ihrem Aufenthalt profitiert? Das ist ein gutes Argument für einen neuerlichen Aufenthalt. 
  • Die Nähe Ihres behandelnden Akutkrankenhauses spricht für eine Wunschklinik im näheren Umfeld. Das garantiert einen reibungslosen Ablauf und im Notfall die Wiederaufnahme in der vertrauten Einrichtung.
 
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Müssen Patienten für Mehrkosten aufkommen?

 
Es kann sein, dass die Wunschklinik des Patienten teurer ist als die vom Kostenträger zugewiesene Rehaklinik. Mehrkosten müssen Patienten aber nur in zwei Ausnahmefällen selbst tragen:  
  
Wenn Sie eine Rehaklinik ohne Versorgungsvertrag auswählen. Dieser regelt zwischen dem Leistungsträger und der Klinik die Bedingungen, unter der dieser für die Versicherten Leistungen erbringt.  
  
Wenn Sie die Klinik ohne medizinische Notwendigkeit und nur aus persönlichen Gründen bevorzugen. Auch in diesem Fall besteht für den Kostenträger keine Leistungspflicht.
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Nehmen Sie Ihr Recht in Anspruch!
 
Ihre Wunschklinik ist ein wichtiger Baustein zum Erfolg Ihrer Reha. Zögern Sie daher nicht, Ihr Wunsch- und Wahlrecht auszuüben! Ergänzen Sie Ihren Antrag auf Reha mit einem entsprechenden Vorschlag. Der Kostenträger muss Ihren Wunsch berücksichtigen.  
  
Auch wenn Ihr Antrag bereits für eine andere Rehaklinik bewilligt wurde, können Sie eine Heilstättenänderung beantragen. Ablehnende Bescheide haben oft nicht das letzte Wort. Wer Widerspruch einlegt, hat gute Chancen auf die Bewilligung seiner bevorzugten Klinik.  
  
Tipp
 
Medizinische Gründe, die Ärzte für die Auswahl einer bestimmten Reha-Klinik anführen können, sind zum Beispiel: Das medizinische Konzept der Klinik ist geeignet, im konkreten Fall einen Behandlungserfolg zu gewährleisten. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Gründe.  
  
Bitte rufen Sie uns an, damit wir Sie bzw. Ihren Arzt bei der Benennung der medizinischen Gründe, die speziell bei Ihrer Krankengeschichte für unsere Klinik sprechen, beraten können: Telefon +49 (0) 7562 71 - 1402.  
  
Gerne schicken wir auf Wunsch auch ein Formular zur Ausübung Ihres Wunsch- und Wahlrechtes zu.  
  
Kontakt
 
vertragsmanagement@wz-kliniken.de  
  
 
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