KOSTENÜBERNAHME
Alles gut geregelt
Ihre Krankenkasse - gesetzlich oder privat - oder Ihre Rentenversicherung erteilt eine Kostenzusage für Ihren Rehabilitationsaufenthalt.
Sie selbst übernehmen nur die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen pro Tag sowie die zusätzlichen Leistungen vor Ort (z. B. Telefon etc.).
Mehr als gut versorgt.
Ein Stück Leben.
Gegenüber privaten Krankenversicherungen gilt die Klinik Alpenblick als Fachklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Die Klinik Alpenblick ist beihilfefähig. Die Kostenübernahme sollten Sie bitte unbedingt vor Ihrer Anreise klären.
Die Aufnahme privat versicherter und selbstzahlender Patienten ist selbstverständlich möglich.
Loreen Vogel
Stellvertretende Chefarztsekretärin
Telefon 07562 71-1509
Fax 07562 71-1519
l o r e e n . v o g e l @ w z - k l i n i k e n . d e
Die Klinik Alpenblick hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen.
Julia Dolp
Telefon +49 (0) 7562 71-1402
Fax +49 (0) 7562 71-1475
j u l i a . d o l p @ w z - k l i n i k e n . d e
Mit der Deutschen Rentenversicherung Bund besteht ein Belegungsvertrag. Eine Aufnahme über die Deutsche Rentenversicherung Land und die Alterskassen (LAK) ist ebenfalls möglich.
Eine Aufnahme zulasten der Berufsgenossenschaften, der Vorarlberger Gebiets-Krankenkasse und weiterer Kostenträger ist möglich. Bitte kontaktieren Sie uns im Einzelfall persönlich.
Julia Dolp
Telefon +49 (0) 7562 71-1402
Fax +49 (0) 7562 71-1475
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Bitte teilen Sie keine persönlichen und medizinischen Daten per Email mit! Bitte nehmen Sie unsere Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis.
Sollte Ihr Rehabilitationsantrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Häufig folgt auf einen Widerspruch Ihrerseits letztlich doch die Genehmigung der Maßnahme durch Ihren Kostenträger.
Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Rehabilitationseinrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie schriftlich unter Hinweis auf das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht um eine nachträgliche Anmeldung in der Klinik Ihrer Wahl.
Mehr als gut versorgt.
Ein Stück Leben.
Private Krankenversicherungen
Gegenüber privaten Krankenversicherungen gilt die Klinik Alpenblick als Fachklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Die Klinik Alpenblick ist beihilfefähig. Die Kostenübernahme sollten Sie bitte unbedingt vor Ihrer Anreise klären.
Die Aufnahme privat versicherter und selbstzahlender Patienten ist selbstverständlich möglich.
Ansprechpartner für die stationäre Aufnahme privat krankenversicherter Patienten
Loreen Vogel
Stellvertretende Chefarztsekretärin
Telefon 07562 71-1509
Fax 07562 71-1519
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Gesetzliche Krankenkasse
Die Klinik Alpenblick hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen.
Ansprechpartner für die stationäre Aufnahme von Patienten über die gesetzliche Krankenkasse
Julia Dolp
Telefon +49 (0) 7562 71-1402
Fax +49 (0) 7562 71-1475
j u l i a . d o l p @ w z - k l i n i k e n . d e
Rentenversicherungsträger
Mit der Deutschen Rentenversicherung Bund besteht ein Belegungsvertrag. Eine Aufnahme über die Deutsche Rentenversicherung Land und die Alterskassen (LAK) ist ebenfalls möglich.
Sonstige Kostenträger
Eine Aufnahme zulasten der Berufsgenossenschaften, der Vorarlberger Gebiets-Krankenkasse und weiterer Kostenträger ist möglich. Bitte kontaktieren Sie uns im Einzelfall persönlich.
Ansprechpartner für die stationäre Aufnahme von Patienten über sonstige Kostenträger
Julia Dolp
Telefon +49 (0) 7562 71-1402
Fax +49 (0) 7562 71-1475
j u l i a . d o l p @ w z - k l i n i k e n . d e
Bitte teilen Sie keine persönlichen und medizinischen Daten per Email mit! Bitte nehmen Sie unsere Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis.
Widerspruch bei Ablehnung
Sollte Ihr Rehabilitationsantrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Häufig folgt auf einen Widerspruch Ihrerseits letztlich doch die Genehmigung der Maßnahme durch Ihren Kostenträger.
Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Rehabilitationseinrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie schriftlich unter Hinweis auf das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht um eine nachträgliche Anmeldung in der Klinik Ihrer Wahl.