Klinik Alpenblick
Fachklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
 
 
 
 

KOSTENÜBERNAHME

Alles gut geregelt

Ihre Krankenkasse - gesetzlich oder privat - oder Ihre Rentenversicherung erteilt eine Kostenzusage für Ihren Rehabilitationsaufenthalt.
Sie selbst übernehmen nur die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen pro Tag sowie die zusätzlichen Leistungen vor Ort (z. B. Telefon etc.).   
  
 
Mehr als gut versorgt.  
Ein Stück Leben.
  
  
 

Private Krankenversicherungen

 
Gegenüber privaten Krankenversicherungen gilt die Klinik Alpenblick als Fachklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Die Klinik Alpenblick ist beihilfefähig. Die Kostenübernahme sollten Sie bitte unbedingt vor Ihrer Anreise klären.   
  
Die Aufnahme privat versicherter und selbstzahlender Patienten ist selbstverständlich möglich.   
  
 
Ansprechpartner für die stationäre Aufnahme privat krankenversicherter Patienten
 
Loreen Vogel 
Stellvertretende Chefarztsekretärin 
Telefon 07562 71-1509 
Fax 07562 71-1519  
loreen.vogel@wz-kliniken.de   
  
  
  

Gesetzliche Krankenkasse

 
Die Klinik Alpenblick hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen.   
  
 
Ansprechpartner für die stationäre Aufnahme von Patienten über die gesetzliche Krankenkasse
 
Julia Dolp 
Telefon +49 (0) 7562 71-1402  
Fax +49 (0) 7562 71-1475  
julia.dolp@wz-kliniken.de   
  
 

Rentenversicherungsträger

 
Mit der Deutschen Rentenversicherung Bund besteht ein Belegungsvertrag. Eine Aufnahme über die Deutsche Rentenversicherung Land und die Alterskassen (LAK) ist ebenfalls möglich.   
  
 

Sonstige Kostenträger

 
Eine Aufnahme zulasten der Berufsgenossenschaften, der Vorarlberger Gebiets-Krankenkasse und weiterer Kostenträger ist möglich. Bitte kontaktieren Sie uns im Einzelfall persönlich.   
  
Ansprechpartner für die stationäre Aufnahme von Patienten über sonstige Kostenträger
 
Julia Dolp 
Telefon +49 (0) 7562 71-1402 
Fax +49 (0) 7562 71-1475 
julia.dolp@wz-kliniken.de   
  
Bitte teilen Sie keine persönlichen und medizinischen Daten per Email mit! Bitte nehmen Sie unsere Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis.  
  

Widerspruch bei Ablehnung

 
Sollte Ihr Rehabilitationsantrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Häufig folgt auf einen Widerspruch Ihrerseits letztlich doch die Genehmigung der Maßnahme durch Ihren Kostenträger.   
  
Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Rehabilitationseinrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie schriftlich unter Hinweis auf das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht um eine nachträgliche Anmeldung in der Klinik Ihrer Wahl.
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